Der Gefangene hat das Recht, Besuch zu empfangen.

  1. Sie benötigen für den Besuch eines Angehörigen einen gültigen Ausweis oder Pass. Aufenthaltsgenehmigungen, Identitätskarte oder Führerschein reichen nicht aus.
  2. Zum Besuch sind gleichzeitig maximal 3 Erwachsene und 2 Kinder bis 12 Jahre zugelassen.Folgende Gegenstände sind in der JVA Euskirchen erlaubt und dürfen dem Gefangenen  mitgebracht werden:
  •   TV- Geräte mit einer Bildschirmgröße bis 19 Zoll (diagonal gemessen) 
  •   DVB- T Receiver ohne Modem, Festplatte oder sonstigen auswechselbaren Speichermedien 
  •   Zimmerantenne mit integriertem Verstärker 
  •   Radioanlagen mit fest angebrachten Lautsprechern 
  •   Sony Playstation 1 Spielekonsole 
  •   DiscMan / Walkman 
  •   Tauchsieder / Wasserkocher bis 1000 Watt Leistungsaufnahme 
  •   Kaffeemaschine 
  •   Fön / elektrischer Rasierer / elektrische Zahnbürste