Die Justizvollzugsanstalt Euskirchen ist nicht zuletzt aufgrund ihrer gealterten Bausubstanz bisher noch nicht in allen Bereichen behindertengerecht ausgestattet. Insbesondere ist die Anstalt nicht für Behinderte eingerichtet, die auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Toiletten für Behinderte sind ebenfalls nicht vorhanden. Wir bemühen uns aber nach Kräften darum, im Rahmen laufender Bausanierungsmaßnahmen auch die Bedürfnisse behinderter Menschen angemessen zu berücksichtigen.

In unmittelbarer Nähe des Eingangsbereichs stehen zwei Behindertenparkplätze zur Verfügung.