Der Gefangene hat das Recht, Besuch zu empfangen.
- Sie benötigen für den Besuch eines Angehörigen einen gültigen Ausweis oder Pass. Aufenthaltsgenehmigungen, Identitätskarte oder Führerschein reichen nicht aus.
- Zum Besuch sind gleichzeitig maximal 3 Erwachsene und 2 Kinder bis 12 Jahre zugelassen.Folgende Gegenstände sind in der JVA Euskirchen erlaubt und dürfen dem Gefangenen mitgebracht werden:
- TV- Geräte mit einer Bildschirmgröße bis 19 Zoll (diagonal gemessen)
- DVB- T Receiver ohne Modem, Festplatte oder sonstigen auswechselbaren Speichermedien
- Zimmerantenne mit integriertem Verstärker
- Radioanlagen mit fest angebrachten Lautsprechern
- Sony Playstation 1 Spielekonsole
- DiscMan / Walkman
- Tauchsieder / Wasserkocher bis 1000 Watt Leistungsaufnahme
- Kaffeemaschine
- Fön / elektrischer Rasierer / elektrische Zahnbürste