Was Sie wissen sollten, wenn Sie sich zum Strafantritt stellen
Nach Möglichkeit sollte der Strafantritt innerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen  (Mo.-Fr. 07:30 Uhr - 16:00 Uhr).

Bitte beachten Sie, dass Sie gültige Ausweispapiere sowie die Ladung zum Strafantritt bei sich führen sollten,
um eine reibungslose Aufnahme zu gewährleisten.

Haben Sie sich in der Justizvollzugsanstalt Euskirchen gestellt, werden Sie zunächst in der gesicherten Zugangsabteilung aufgenommen. Während Ihres Aufenthaltes in dieser Abteilung dürfen Sie keine eigene Habe besitzen.
Ausgenommen hiervon sind:

  • Tabakwaren
  • Kaffee / Tee
  • Toilettenartikel
  • Lesestoff / Schreibwaren
  • Briefmarken
  • 10 persönliche Fotos (ungerahmt)
  • Scanradio oder ein vergleichbares kleines Radio bzw. Radiowecker
  • religiöse Schriften und Gegenstände
  • eigene Kleidung (begrenzt auf den Umfang, der für die Dauer der Unterbringung auf der gesicherten Zugangsabteilung erforderlich ist - Wäsche kann durch Vermittlung des Hausbeamten in der anstaltsinternen
    Wäscherei gewaschen werden)

Der Besitz von Bargeld ist während der gesamten Aufenthaltsauer in der gesicherten Zugangsabteilung auf einen Betrag in Höhe von 50 € begrenzt.

Besitz und Konsum von Alkohol und anderen Drogen ist streng verboten

Bei weiteren Fragen zum Strafantritt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 2251 7008-0