Zur Leitung der Bereiche der Arbeitsverwaltung und für die Anleitung der Gefangenen in diesen  Betrieben sowie für die Überwachung und Wartung der technischen Anlagen der Anstalt werden  fachlich vorgebildete Bedienstete eingesetzt.

Zu den grundsätzlichen Aufgaben dieser Bediensteten gehören:

  •  Mitwirkung bei der Behandlung, Betreuung und Beurteilung der Gefangenen
  •  Berufliche Ausbildung und Weiterbildung der Gefangenen
  •  Technische und fachliche Leitung von Eigenbetrieben
  •  Gewährleistung der Einhaltung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
  •  Zuteilung der Arbeit, Rohstoffe und Arbeitsgeräte an die Gefangenen
  •  Feststellung der Qualität und Quantität der Arbeitsergebnisse
  •  Instandhaltung der Arbeitsgeräte und Maschinen
  •  Mitwirkung bei der Beaufsichtigung der zugeteilten Gefangenen
  •  Erledigung sonstiger Arbeitsaufträge