Die sachliche und örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen

  • Für Verurteilte männliche Erwachsene, die sich auf freiem Fuß befinden, aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln.  
  • Für männliche Gefangene ( Erwachsene) -offener Vollzug- ( Erst- und Regelvollzug)

- aus dem Landgerichtsbezirk Aachen

 

Landgerichtsbezirk Aachen

Freiheitsstrafen mit einer Vollzugsdauer von  mehr als 24 Monate.

- aus dem Landgerichtsbezirk Bonn

 

Landgerichtsbezirk Bonn

Freiheitsstrafen bis unter 3 Monate Vollzugsdauer gesamter Landgericht Bezirk, mehr als 24 Monate Vollzugsdauer und Ersatzfreiheitsstrafen aus dem  gesamten LG-Bezirk Bonn. Freiheitsstrafen 3 Monate und mehr bis einschließlich 24 Monate nur für die Amtsgericht-Bezirke Euskirchen und Rheinbach (die bisherige Zuständigkeit der JVA Attendorn  für die AG Bezirke Bonn, Königswinter, Siegburg und Waldbröl ist auf  die JVA Castrop-Rauxel übergegangen).

 

- aus dem Landgerichtsbezirk Köln

Landgerichtsbezirk Köln

Freiheitsstrafen von mehr als 24 Monate (mit Ausnahme der Amtsgerichtsbezirke Bergheim, Bergisch- Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Wermelskirchen und Wipperfürth) Es verbleiben lediglich die Amtsgerichtsbezirke Brühl, Kerpen und Köln in der hiesigen Zuständigkeit.

Keine Verbüßung in Unterbrechung der Untersuchungshaft! (Für alle Landgerichtsbezirke)

 

  • Sozialtherapeutische Abteilung
  • Übergangshaus
  • Sogenannte "Progressionsgefangene"  gem. Richtlinien betreffend Verlegung in den offenen Vollzug , Vollzugslockerungen, Urlaub i.d.F. vom 09.06.2004 (4511 - IV A . 19), Zuständigkeit für Gefangene mit Wohnort in den LG-Bezirken Köln und Bonn, im übrigen nach bilateraler Abstimmung mit dem für die Aufnahmeentscheidung (Nr. 15 VGO) zuständigen Bediensteten der Anstalt (Leiter Vollzugsgeschäftsstelle).
  • Einweisungsgefangene nach Maßgabe besonderer Bestimmungen.

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