Die Justizvollzugsanstalt Euskirchen hat als Einrichtung der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen die Aufgabe, im offenen Strafvollzug Freiheitsstrafen an erwachsenen männlichen Gefangenen zu vollziehen. Diese Aufgabenstellung verlangt es, den Gefangenen mit unserer individuellen Hilfestellung zu befähigen, sein Leben selbstständig und in sozialer Verantwortung so zu gestalten, dass er den Anforderungen in Freiheit in seinem sozialen Umfeld, im Berufsleben und in der Freizeit gewachsen ist, ohne erneut straffällig zu werden.

Wir wissen, dass dieses Vollzugsziel zugleich dem Schutz der Allgemeinheit dient.

Dementsprechend lernt der Gefangene hier in der Anstalt, seine Rechte und Pflichten im Alltagsleben in eigener Verantwortung in sozialer Nähe und in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln sowie im rücksichtsvollen und respektvollen Miteinander wahrzunehmen.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, diese Aufgabe in unserer Anstalt mit folgenden Grundsätzen zu erfüllen:

Im Umgang mit den Gefangenen bildet die Rechtsordnung die Basis unserer Tätigkeit. Als Vollzugsbedienstete sind wir ihr im Denken und Handeln besonders verpflichtet.

Wir behandeln die Gefangenen als inhaftierte Bürger, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden.

An ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft wirken wir in Achtung ihrer menschlichen Würde zuverlässig, vorhersehbar und nachvollziehbar mit. Dabei fördern wir Verständnis, Vertrauen und Transparenz und nutzen Gestaltungsräume zur Weiterentwicklung des hiesigen Behandlungsvollzuges. Fortschritte der Gefangenen werden positiv verstärkt.

Wir sind uns unserer Verantwortung und unserer Vorbildfunktion bewusst. Wir reagieren flexibel auf Veränderungen der Gesellschaft und nutzen Chancen zur Verbesserung der Lebenslage und der Lebensgewohnheiten der Gefangenen in der Anstalt und außerhalb und nehmen die mit den Verbesserungen einhergehenden Erleichterungen auch in unserem eigenen Interesse wahr.

Die Gefangenenmitverantwortung nehmen wir ernst.

Unsere besondere Fürsorge gilt psychisch schwachen und sozial nicht gefestigten Gefangenen auch bei der Schaffung von Lebensperspektiven über die Haftzeit hinaus.

Wir Bediensteten verkörpern die Anstalt. Wir arbeiten auf einer positiven Grundeinstellung kollegial zusammen. Wir sind teamorientiert, offen, verständnisvoll und fair. Konflikte werden sachlich und mit der Bereitschaft zu Kompromissen gelöst. Wir erledigen die Aufgaben zügig und wir nutzen die vorhandenen Mittel verantwortungsbewusst.

Die Verwaltung versteht sich wesentlich als Dienstleisterin für die Vollzugsbereiche.

Für alle Anstaltsbereiche gilt:

  • Wir bringen unser Können leistungsorientiert ein.

  • Wir sorgen für annehmbare Arbeitsbedingungen.

  • Unsere Zusammenarbeit ist durch Unvoreingenommenheit, Wertschätzung, Vertrauen und Solidarität geprägt. Ausdrucksformen hierfür sind selbstverständlich auch Loyalität und konsequente, fürsorglich ausgerichtete, kooperative Führung.

  • Die Mitarbeiter haben weitgehende Entscheidungsbefugnisse.

  • Persönliche Begabungen und Fähigkeiten werden gefördert. Engagement und Leistung werden anerkannt. Motivation, Einsatzbereitschaft und eigenverantwortliches Handeln werden unterstützt.

  • Neigungen und Stärken werden bei der Förderung individueller Entwicklungen möglichst berücksichtigt.

  • Auf allen Ebenen sorgen wir für die Transparenz des Dienstbetriebes ebenso wie für das Funktionieren der Informationsstränge.

  • Wir haben großes Interesse an unserer Arbeit und ihrem Erfolg. Dies führt zu Arbeitszufriedenheit und Dienstfähigkeit bei niedrigem Krankenstand.

  • Wir kritisieren konstruktiv und nehmen Kritik gleichermaßen an.

  • Wir wissen, dass unser Berufsleben Teil unseres Lebens und unsere Anstalt nicht nur unser Arbeitsplatz ist, sondern der Ort, der einem Großteil unseres Lebens Raum gibt.

  • Der Fortbildung sind wir zur Erweiterung unserer Kompetenz verpflichtet. Dabei werden wir in der Anstaltshierarchie unterstützt.

  • Alle Dienstzweige richten sich auf die Vollzugsbelange an den Gefangenen aus.

In der Außenwirkung ist es hilfreich, wenn wir in der Öffentlichkeit Verständnis finden und wenn Politik und Gesellschaft unsere Arbeit anerkennen.

Die gute Zusammenarbeit mit dem Anstaltsbeirat ist hierbei von besonderer Bedeutung.

  • Im Spannungsfeld von Auskunfts- und Verschwiegenheitspflicht informieren wir auf einzelne und öffentliche Anfragen aufgeschlossen und realistisch.
  • Wir sind an guten Beziehungen zur Öffentlichkeit und zu den Medien und an einem guten Bild der Anstalt interessiert. Hierzu gehört auch, dass wir als Bedienstete Dritten freundlich, höflich, engagiert und kompetent gegenüberstehen.
  • Dialog- und Kooperationsbereitschaft prägen den Umgang mit Justiz- und anderen Behörden, Institutionen und Privatpersonen.
  • Als Foren für das Miteinander von Gesellschaft „drinnen und draußen" nehmen wir unsere Angebote für öffentliche Veranstaltungen in Kultur, Kunst, Seelsorge und Sport verstärkt in Anspruch.

Zu diesem Zweck bauen wir z.B. unsere Möglichkeiten

  •  Gottesdienste, Kirchenmusiken und geistlichen Austausch stattfinden zu lassen,
  •  Kunstausstellungen, Theateraufführungen und Konzerte zu veranstalten,
  •  Sportveranstaltungen in der Anstalt durchzuführen,

kontinuierlich aus. Auf diese Weise leisten wir konsequent unseren eigenen positiven Beitrag, uns in die Gesellschaft in Stadt, Kreis und Region integrativ einzubringen.

Unsere Öffentlichkeitsarbeit ist darauf ausgerichtet, transparent darzustellen, dass wir unsere gesetzlichen Aufgaben und unseren wichtigen gesellschaftlichen Auftrag nach besten Kräften und erfolgreich erfüllen. Wir sind uns bewusst, dass wir hierdurch Vertrauen schaffen und Akzeptanz fördern.

Die vorstehenden Grundgedanken müssen in der Praxis erlebbar sein.

Wir arbeiten konsequent an ihrer Umsetzung.