0. Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlage

3. Das A-B-T der JVA Euskirchen

  • Spezielle Anforderungen in der JVA Euskirchen
  • Psychologische Techniken beim A-B-T
  • Rahmenbedingungen des A-B-T
  • Teilnehmerkreis
  • Ablauf

4. Evaluation undErfahrungen des ersten Trainings 2008

5. Literatur

 

 

1. Einleitung

Die Idee, in der JVA Euskirchen ein eigenes Training gegen Gewalt einzuführen ist quasi aus der Not geboren. Nachdem die Mittel immer knapper und die externen Angebote immer dürftiger wurden, bedurfte es der Eigeninitiative, ein Training auf die Beine zu stellen, welches den Anforderungen an eine qualifizierte Maßnahme zur Rückfallprävention ebenso gerecht wird wie den speziellen Anforderungen des offenen Vollzuges.

Das vorliegende Aggressions-Bewältigungs-Training ist das Ergebnis der Arbeit eines Teams von Sozialarbeiterin, Psychologin und Vollzugsbeamten, welche die jeweiligen theoretischen diagnostischen sowie praktischen Erfahrungen mit Gruppenmaßnahmen (soziales Training pp.) einbringen. Diese Maßnahme ist zunächst als ein Projekt zu begreifen. Das bestehende Konzept soll wandelbar bleiben; Erfahrungen sollen einfließen und mögliche Veränderungen im Vollzug über die Zeit hinweg berücksichtigt werden können.

Das Training erhielt dabei aus zweierlei Gründen den Eigennamen des Aggressions-Bewältigungstrainings: zum einen, um dem rechtlich geschützten Namen des Anti-Aggressions-Trainings gerecht zu werden, zum anderen aber auch, um zu verdeutlichen, dass es sich um eine eigene Arbeit handelt, welche sowohl die bestehenden Erkenntnisse berücksichtigt als auch auf die speziellen Bedürfnisse einer offenen Vollzugsanstalt eingeht.

Inzwischen haben sich verschiedene Formen von Anti-Gewalt-Trainings etabliert. Zur einfachen Lesbarkeit sollen im Folgenden diese Trainings unter der Bezeichnung „AGT“ zusammengefasst werden, sofern nicht von einer konkreten Maßnahme die Rede ist.

2. Theoretische Grundlagen

Die Idee, ein Anti-Aggressions-Training als Maßnahme bei Gewaltstraftäter einzusetzen, wurde in der Mitte der 80-er Jahre in der Jugendstrafanstalt Hameln aufgegriffen. Ziele waren (und sind) es, Gewalttätern Alternativen zu gewalttätigem Handeln aufzuzeigen, Rechtfertigungsstrategien abzubauen und Opferempathie entstehen zu lassen. Das klassische AGT arbeitet dabei unter anderem mit dem Mittel des „heißen Stuhls“, bei welchem der betroffene Teilnehmer durch massive Provokationen unter Druck gesetzt wird und beweisen muss, dass er diese aushält. Der Teilnehmer wird zusätzlich gezielt in die Situation eines Opfers versetzt, wodurch die Opferempathie gestärkt werden soll. Voraussetzung für eine angemessene Auseinandersetzung ist die Bereitschaft der Teilnehmer, sich offen mit ihren Straftaten auseinanderzusetzen.

An die Konfrontationsphase schließt sich eine Kompetenzphase an, in welcher die Teilnehmer mit Hilfe von Rhetorik-, Schauspiel- und Deeskalationstraining Verhaltensalternativen einüben. Es folgt eine Nachbetreuungsphase, in der z.B. Nachtreffen stattfinden bzw. Kursteilnehmer als Co-Trainer einen weiteren Kurs begleiten.

Bei der Entwicklung und Durchführung eines AGT spielen verschiedene psychologische Theorien mit entsprechenden Wirkungsweisen eine Rolle, welche in der folgenden Tabelle dargestellt wird (Zusammenfassung der Theorien in K.-C. Hein: Rechtliche Grenzen von Aggressivitäts-Trainings, Ss. 18-63)

Theorieabgeleitete Technik für AGT´sEingesetzte Techniken beim A-B-T
Ethologischer Ansatz: Aggression als angeborenes Verhalten, welches in der Wohlstandsgesellschaft in Form „aggressiver Langeweile“ ausgedrückt wird   Einbezug in Diskussionen
Frustrations-Aggressions-Theorie: Aggression als Folge vorhergehender Frustration   Einbezug in Diskussionen, vor allem bei der Aggressionsanamnese
Lerntheorien:

1. Klassisches Konditionieren: fehlerhafte Konditionierung i.S. einer Verknüpfung straffälligen Verhaltens mit e. positiven Reiz

2. Operantes Konditionieren: Er-lernen straffälligen Verhaltens durch erzielte Erfolge, gelegent-liche Misserfolge festigen das Verhalten (intermittierende Be-kräftigung)

3. Modelllernen: Beobachtung des Verhaltens und der Konse-quenzen bei Anderen führt zum entsprechenden Verhalten (u.a. zur Peer-Gruppe)

Koppelung prosozialen Verhaltens an angenehme Reize, wie z.B. Lockerungen oder außergewöhnliche Aktivitäten.

Durch konsequentes Feedback der Trainer sollen Alltags- und Lebenslügen aufgedeckt und die Hintergründe des Wechselspiels zwischen Gewalt und vermeidlicher Beliebtheit beleuchtet werden.

 

Voraussetzung für freies Beschäftigungs-verhältnis; Wert des Abschlusszertifikates bei der Strafvollstreckungskammer
Theorie der moralischen Entwicklung: Fehlentwicklung bei den Phasen führt dazu, dass aggressives Verhalten sich nicht reduziert.

Phasen:

1. präkonventionelle Phase: alles, was nicht bestraft wird, ist erlaubt

2. konventionelle Phase: alles, was andere nicht für gut heißen, ist ver-boten)

3. postkonventionelle Phase: selbstbe-stimmte Moral

Ziel ist das Erreichen der konventionellen Phase durch Formen einer positiven Peer-Gruppe, in welcher friedfertiges Verhalten nicht zum Statusverlust führt. Übung durch Aufenthalt im offenen Vollzug (Fehlverhalten führt zur Verlegung in den geschlossenen Vollzug und damit zu erheblicher Freiheits-beschneidung); Übung im Rahmen der  A-B-T Gruppe durch gegenseitige Konfrontation
Subkulturtheorie: in größeren sozialen Systemen bilden sich Subkulturen aus; so entstehen dissoziale Subkulturen mit eigenen Normen Vermitteln des Sinnes friedlichen Verhaltens; Vermitteln entsprechender Fertigkeiten Diskussion; Kompetenzphase
Halte- und Bindungstheorie: durch ein positives Selbstkonzept (innerer Halt) und soziale Bindungen (äußerer Halt) entwickelt ein Individuum norm-konformes Verhalten Unterstützung beim Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen Im allgemeinen im Rahmen des Aufenthaltes in der JVA Euskirchen durch die Förderung des Kontaktes zur Familie, Arbeit, etc.; im speziellen durch Beziehungsarbeit innerhalb des Kurses
Labeling approach: Die Person wird zunächst als delinquent i.S. der für die Gesellschaft entwickelten Norm erklärt und erfüllt diese Stigmatisierung Thematisierung von Schubladendenken Im Rahmen der Diskussionen
Reintegrative shame: bei dem im Kern als gut angesehenem Täter erfolgt durch Konfrontation mit seiner Scham eine Widereingliederung indem sein „Makel“ durch eine zeremonielle Geste zurückgenommen wird. Voraussetzung ist die Integration in ein soziales System. Konfrontation mit Schuld z.B. in Form des heißen Stuhls; verschiedene Rituale, Entwicklung einer Beziehung zwischen Trainer und Kursteilnehmern im Laufe der Zeit z.B. bei Aggressionsanamnese, Vertrag, Abschlusszertifikat
Rational-Emotiv-Therapie: Aggression entsteht durch Fehlwahrnehmung von Situationen   Aufklärung der Fehlattributionen im Rahmen des Kommunikationstrainings; Konfrontation durch Disput

 

3. Das A-B-T der JVA Euskirchen

Spezielle Anforderungen in der JVA Euskirchen

Bei der JVA Euskirchen handelt es sich um eine Einrichtung des offenen Strafvollzuges. Inhaltlich heißt das, dass die Inhaftierten, welche sich selber gestellt haben oder im Wege der Progression von anderen Anstalten hier hin gelangten, nach einer bestimmten Zeit die Möglichkeiten zu Lockerungen erhalten und davon ausgegangen wird, dass die Inhaftierten diese Freiheiten nicht missbrauchen werden.

Bei diesen Lockerungen handelt es sich neben Ausgängen zur Versorgung, Regelung ihrer Angelegenheiten und den nach § 21 StVollzG zur Verfügung stehenden Urlaubstagen um die Möglichkeit, im Rahmen eines sogenannten Freien Beschäftigungsverhältnisses einer Arbeit außerhalb der Anstalt, also bei einem externen Arbeitgeber, nachgehen zu können.

Diese Lockerungen dienen insgesamt dazu, „den Gefangenen mit unserer indi-viduellen Hilfestellung zu befähigen, sein Leben selbstständig und in sozialer Ver-antwortung so zu gestalten, dass er den Anforderungen in Freiheit in seinem sozi-alen Umfeld, im Berufsleben und in der Freizeit gewachsen ist, ohne erneut straf-fällig zu werden.“ (Leitbild JVA–Euskirchen unter www.jva-Euskirchen.nrw.de)

Bei der Implementierung einer jeglichen Behandlungsmaßnahme ist zuerst also ganz pragmatisch zu berücksichtigen, dass eine Maßnahme in den Vollzugsalltag des offenen Vollzuges integrierbar sein muss. Darüber hinaus sind die emotionalen Voraussetzungen der Inhaftierten im offenen Vollzug anders als die im geschlossenen Vollzug. Um die Voraussetzungen des offenen Vollzuges zu erfüllen, wird erwartet, dass der Inhaftierte behandlungsbereit ist und eine gewisse emotionale Stabilität besitzt. Auch gibt es aufgrund der Nähe zu Familie, zu dem sozialen Umfeld etc. andere Strategien, um mit Aggression und anderen Gefühlen umzugehen. Andererseits ist die Anbindung an Bedienstete geringer als im geschlossenen Vollzug. Im Zweifel gäbe es hier also keine Möglichkeit, einen Inhaftierten aufzufangen, der als Folge einer Konfrontation dekompensiert. Umso wichtiger ist es also, eine Sensibilität dafür zu entwickeln, dass die Inhaftierten nach Ende der Trainingseinheit einen verbindlichen Abschluss schaffen können.

Psychologische Techniken beim A-B-T

Bei dem Aggressions-Bewältigungs-Training der JVA Euskirchen spielen folgende Techniken durchgängig eine Rolle:

  • ein möglichst positiver Beziehungsaufbau, welcher durch die vorherige Arbeit mit den Inhaftierten in dem System Justizvollzug zu Beginn des Kurses in der Regel zumindest ansatzweise vorhanden ist
  • eine wiederkehrende Auseinandersetzung in Form von Disputen in der Gruppe, wie sie 1955 von Albert Ellis als Basis seiner Rational-Emotiv-Therapie angenommen wurde. Auf diese Weise sollen irrationale Gedankenmuster in Frage gestellt und verändert werden. Dabei sollen die Trainer so wenig wie möglich und so viel wie nötig eingreifen; vielmehr sollen die Teilnehmer sich miteinander auseinandersetzen und weiterentwickeln
  • die Konfrontation und Provokation in einem Rahmen, der unter den Bedingungen des offenen Vollzuges händelbar ist. Die Teilnehmer sollen unter Beweis stellen, dass sie diese Situationen aushalten, andererseits sollen Dekompensationen vermieden werden
  • der Einsatz von Metakommunikation dient als Möglichkeit, die Teilnehmer immer wieder auf die Ziele des A-B-T hinzuweisen
  • die Arbeit mit Humor puffert durch die Konfrontationen aufkommende Aggression. Der Teilnehmer entwickelt eine distanzierte Betrachtung der eigenen Person und damit eine größere Chance der Eigenwahrnehmung, welche die Voraussetzung für eine Veränderung ist. Er bedient sich somit einer Technik, bedrohliche Situationen zu entzerren, welche von den Teil-nehmern übernommen und in entsprechenden Situationen umgesetzt werden kann
  • ein Abschlussritual in Form eines Blitzlichts am Ende jeder Sitzung unterstützt jeden Teilnehmer, die Stunde abschließen. Die Trainer hatten die Gelegenheit, ggf. durch den Einsatz von Metakommunikation auf die Teilnehmer einzugehen

Rahmenbedingungen des A-B-T

Als Raum für das A-B-T wird ein Schulungsraum der JVA Euskirchen genutzt, in welchem der Einsatz von Flip-Chart sowie eines Fernseh- und Videogerätes möglich ist. Vor Beginn des Trainings wird geklärt, dass die Teilnehmer seitens der Arbeitgeber (sei es innerhalb oder außerhalb der Anstalt) die Möglichkeit erhalten, an dem Training teilnehmen zu können. Die Maßnahme wird nach Möglichkeit in der Vollzugsplanung aufgenommen, um dadurch eine größere Verbindlichkeit zu erhalten. Nach Abschluss des Trainings erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.

Weitere Verbindlichkeit erhält das Training durch Verträge, in denen die Teilnehmer ihre Mitarbeit und die Akzeptanz der Regeln bekräftigen. Es wird auch konkret besprochen, dass die Inhalte des A-B-T gegenüber den anderen Bediensteten und den anderen Inhaftierten unter Schweigepflicht stehen. Somit wird gewährleistet, dass die Teilnehmer sich öffnen können.

Durch Gruppenregeln wird eine gewisse Struktur in das Training gebracht, welche ermöglicht, dass jeder Teilnehmer zu Wort kommen kann und respektiert wird. Jede Trainingseinheit wird durch ein Blitzlicht beendet, bei dem alle Teilnehmer eine kurze Rückmeldung über die vergangene Stunde geben und ihre aktuelle Befindlichkeit äußern. Durch dieses Abschlussritual wird ein einvernehmlicher Schluss gesetzt und von den Inhaftierten gefordert, ihren Gefühlen Ausdruck zu verleihen.

Das Training ist insgesamt auf eine Dauer von etwa neun Monaten angesetzt. Diese Dauer ist als flexibel anzusehen und richtet sich vor allem danach, wie schnell die Teilnehmer dazu bereit sind, sich auf das Training einzulassen und durch ihre Mitarbeit die Inhalte aktiv zu erarbeiten.

Teilnehmerkreis

Der Teilnehmerkreis setzt sich aus erwachsenen Männern zusammen. Voraussetzungen für die Teilnahme an dem A-B-T sind:

  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • ausreichende intellektuelle Fertigkeiten

Die Inhalte des A-B-T sollen im ausreichenden Maß nachvollzogen werden können.

  • kein offenes Strafverfahren

Es liegt bei den Trainern des A-B-T kein Zeugnisverweigerungsrecht vor.

  • Verurteilung wegen mindestens einer Gewaltstraftat

Im Gegensatz zu den klassischen AGT´s, welche ausdrücklich mit Mehrfachtätern arbeiten, kommt bei dem A-B-T auch ein Ersttäter in Betracht, sofern dessen Straftat darauf schließen lässt, dass es sich dabei um einen Ausbruch bislang unterdrückter Aggressivität handeln könnte.

  • keine psychische Krankheit, welche durch eine Konfrontation verstärkt werden könnte (insbesondere Psychosen)
  • Freiwilligkeit

Diese ist realistischerweise nicht als eine unbedingte Voraussetzung anzusehen, da viele Teilnehmer mit einer solchen Maßnahme auch eine Möglichkeit anstreben, die Chancen auf Lockerungen oder eine vorzeitige Entlassung zu verbessern

Ablauf

Zu Beginn des A-B-T werden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen geklärt. Die Teilnehmer setzen sich mit den Gruppenregeln auseinander und unterschreiben den Vertrag, der sie zur Mitarbeit verpflichtet. Auf die Schweigepflicht der Trainer und Teilnehmer wird im Besonderen hingewiesen.

Der Verlauf der Maßnahme selber kann zunächst in drei Phasen mit jeweils kleineren Modulen unterteilt werden. Die Module innerhalb der Phasen sind dabei austauschbar:

- Im ersten Schritt gilt es, eine gewisse theoretische Grundlage zu schaffen und für das Thema Gewalt, Aggression, Täter und Opfer zu sensibilisieren. Dies erfolgt anhand der Auseinandersetzung mit den dazugehörigen Begriffen. Für diese Phase ist ein Zweitraum von etwa vier bis sechs Doppelstunden anzusetzen.

- Der zweite Schritt erfolgt dann durch die Gewaltanamnese jedes einzelnen Teilnehmers. Es wird eine Diskussion eingeleitet, durch die der Betroffene durch die Trainer und die anderen Teilnehmer mit den Ursachen konfrontiert wird. Dadurch soll erreicht werden, dass die Teilnehmer offener über ihr gewalttätiges Verhalten reden und ein Gespür für die Hintergründe ihres Verhaltens bekommen. Diese zweite Phase enthält auch eine Kosten-Nutzen-Analyse, bei der jeder Teilnehmer sich vor Augen führen muss, wie hoch die tatsächlichen Kosten seines devianten Verhaltens sowohl für ihn selber als auch für die Angehörigen sind. Es wird ebenfalls diskutiert, wie die emotionalen Konsequenzen aussehen. Diese zweite Phase wird durch einen Vertrag abgeschlossen, den jeder Teilnehmer mit sich selber abschließt und bei dem jeder seine Vorhaben über den zukünftigen Umgang mit Aggressionen und Gewalt schriftlich festhält. Für diese Lerneinheit werden pro Teilnehmer etwa zwei Doppelstunden benötigt.

- Als letzter Schritt sollen die Teilnehmer Alternativen zu ihrem aggressiven Verhalten erlernen. Sie sollen selbstsicherer im Auftreten werden und durch ein verbessertes Selbstbewusstsein den alltäglichen Anforderungen gelassener begegnen. Dafür werden die verbale sowie die nonverbale Kommunikation analysiert. Die Teilnehmer lernen die Konsequenzen ihres Auftretens als eskalierend oder deeskalierend kennen. Diese Phase wird durch Videoaufnahmen unterstützt, welche dem Teilnehmer mögliche Fehleinschätzungen vor Augen führen. Auch hier ist pro Teilnehmer wieder je eine Doppelstunde anzusetzen; hinzu kommen Stunden für die theoretischen Grundlagen.

Zum Abschluss des Trainings erfolgt ein Abschlussritual, bei welchem den Teilnehmern die Zertifikate ausgehändigt werden.

Kap.ThemaFolie Nr.Zu erarbeitende InhalteSichtbare Ergebnisse
0

Voraussetzungen

1. Erwartungen der Teilnehmer Welche Vorstellungen gibt es über AAT  
    2. Vorstellen der Inhalte Was ist geplant, was kommt auf die Teilnehmer zu  

 

 

3. Rahmenbedingungen

Schweigepflicht, Pünktlichkeit, ect.  

1

Analyse

     
1.1 Allgemeine Analyse      
1.1.1 Gewalt/ Aggression 4. Wann spricht man von Gewalt? Entwicklung eines Gefühls für das Thema, erste Auseinandersetzung, Diskussion; Erarbeiten von Beispielen Flip-Chart mit Diskussionsergebnissen
    5. Unterschied Aggression und Gewalt Diskussion und Erarbeiten von Beispielen Flip-Chart mit Diskussionsergebnissen
    6. Grenzen der Gewalt Diskussion, Beispiele wie: emotionale Gewalt, Stalking, Grenzverletzungen, Mobbing, „leichte“ Gewalt, Durchsetzung vs. Gewalt anwenden; Grenzsetzung vs. Gewalt anwenden Flip-Chart mit Diskussionsergebnissen
1.1.2 Gründe für Gewalt 7. Ursachen der Gewalt Welche Modelle haben die Teilnehmer im Kopf, wie Gewalt entsteht. Erarbeiten von Beispielen Flip-Chart mit Diskussionsergebnissen
    8. Gewalt in der Gesellschaft Was meinen die Teilnehmer, wie Gewalt in der Gesellschaft gesehen wird. Gibt es Unterschiede für bestimmte Gesellschafts-Gruppen?  
    Film „Falling Down“ (M. Douglas) Aufgreifen der Diskussion vom letzten Mal: Wie kann Gewalt entstehen, welche Emotionen werden sichtbar, was ist das besondere an dieser Situation und was unterscheidet sie von anderen Situationen? Welche in der letzten Stunde besprochenen Ursachen werden erkennbar?  
    9. Gefühle des Opfers Erarbeiten von Opferempathie Flip-Chart mit Diskussionsergebnissen
1.2 Individuelle Analyse Warum verhält der Einzelne sich gewalttätig? Aggressionsanamnese der einzelnen Teilnehmer:
  • Vorbilder
  • Eigene Opfererfahrungen
  • Verhalten in Bedrohungssituationen
  • Gefühle bei Aggression und Gewalttätigkeit
  • Selbstbild

Alternativen:

  • Berufliche Laufbahn, berufliche Perspektiven
  • Rolle als Mann und Vater
  • Freizeitverhalten/ Freundeskreis
  • Besondere Kompetenzen (Stolz-Hitliste)

Vertrag mit sich selber: Was werde ich in Zukunft ändern?

Flip-Chart mit den Anamnesen

 

       
2 Verhaltensalternativen      
2.1 Allgemein Film „Blue Eyed“ Auseinandersetzung mit dem Thema „Vorurteil“ und deren Folgen  
2.2 Konkret 12. Wie aus einem Problem ein Konflikt wird und Gewalt entsteht Mein letzter Konflikt
  • Worum ging es
  • Was war der Auslöser
  • Wie endete er
  • Wie waren die Gefühle bei beiden hinterher

Welches Bedürfnis stand eigentlich hinter dem Konflikt?

Flip-Chart Konflikte mit Lösungen in drei Kategorien (gut/ neutral, schlecht gelöst)
    11. Wie kann mich jemand zu Gewalt “verführen”? Provokation durch Wörter; Appell an die Loyalität, unsachliche Kritik  
    12. Nonverbale Kommunikation Selbstbild vs. Fremdbild; Videosequenz mit Darstellung einer aggressiven Handlung  
    13. Verbale Kommunikation
  • wie funktioniert Kommunikation (Darstellung anhand des RET-Modells von Ellis)
  • wie kann ich Kommunikation konstruktiv steuern
  • wie kann ich mich gewaltfrei durchsetzen
 
3. Abschluss   Abschlussritual; Aushändigen der Zertifikate