Bei der Justizvollzugsanstalt Euskirchen handelt es sich um ein Einrichtung des offenen Vollzuges, zuständig für den Vollzug an männliche, erwachsene zur Freiheitsstrafe verurteilte Personen
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen
- Für Verurteilte männliche Erwachsene, die sich auf freiem Fuß befinden, aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln.
- Für männliche Gefangene ( Erwachsene) -offener Vollzug- ( Erst- und Regelvollzug)
- aus dem Landgerichtsbezirk Aachen

Freiheitsstrafen mit einer Vollzugsdauer von mehr als 24 Monate.
- aus dem Landgerichtsbezirk Bonn

Freiheitsstrafen bis unter 3 Monate Vollzugsdauer gesamter LG-Bezirk, mehr als 24 Monate Vollzugsdauer und Ersatzfreiheitsstrafen aus dem gesamten LG-Bezirk Bonn. Freiheitsstrafen 3 Monate und mehr bis einschließlich 24 Monate nur für die AG-Bezirke Euskirchen und Rheinbach (die bisherige Zuständigkeit der JVA Attendorn für die AG Bezirke Bonn, Königswinter, Siegburg und Waldbröl ist auf die JVA Castrop-Rauxel übergegangen).
- aus dem Landgerichtsbezirk Köln

Freiheitsstrafen von mehr als 24 Monate (mit Ausnahme der Amtsgerichtsbezirke Bergheim, Bergisch- Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Wermelskirchen und Wipperfürth) Es verbleiben lediglich die Amtsgerichtsbezirke Brühl, Kerpen und Köln in der hiesigen Zuständigkeit.
Keine Verbüßung in Unterbrechung der U- Haft ! (Für alle Landgerichtsbezirke)
- Sozialtherapeutische Abteilung
- Übergangshaus
- Sogenannte "Progressionsgefangene" gem. Richtlinien betreffend Verlegung in den offenen Vollzug , Vollzugslockerungen, Urlaub i.d.F. vom 09.06.2004 (4511 - IV A . 19), Zuständigkeit für Gefangene mit Wohnort in den LG-Bezirken Köln und Bonn, im übrigen nach bilateraler Abstimmung mit dem für die Aufnahmeentscheidung (Nr. 15 VGO) zuständigen Bediensteten der Anstalt (Leiter Vollzugsgeschäftsstelle).
- Einweisungsgefangene nach Maßgabe besonderer Bestimmungen.